Ab sofort können Kinder bis 14 Jahren wieder in den Trainingsbetrieb im Freien starten.

Hier die Eckpunkte der aktuellen CoronaSchVO NRW:

  • Einzelsportler, 2 Personen (auch aus zwei unterschiedlichen Haushalten), beliebig viele Personen eines Hausstandes oder maximal 5 Personen aus 2 verschiedenen Hausständen dürfen ohne Abstand Sport treiben.
  • Das Training eines Einzelsportlers/ einer Einzelsportlerin durch eine*n Trainer*in/ Übungsleiter*in (z.B. Torwart-Training oder leichtathletisches Einzeltraining) ist möglich.
  • Bis zu 20 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren dürfen als Gruppe gemeinsam Sport treiben. Diese Gruppe darf zusätzlich von max. 2 Übungsleiter*innen/ Trainer*innen/ Aufsichtspersonen betreut werden.
  • Zwischen diesen Personen/Gruppen, die gleichzeitig auf einer Sportanlage Sport treiben, ist zwingend dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.

Unsere Trainer und Betreuer sind informiert.

Bitte beachtet die Informationen zum Hygienekonzept auf unserer Seite.

Die Trainer und Betreuer melden sich bitte bei Wiederaunahme des Trainings bei Jugendobmann und Hygienebeaftragten Walter Mertens.

 

Viel Spaß und Erfolg

Geschrieben von Mayk Knobloch